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   OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94   

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OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94 (https://dejure.org/1995,6600)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.1995 - 4 L 6365/94 (https://dejure.org/1995,6600)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 4 L 6365/94 (https://dejure.org/1995,6600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 12 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 12 Abs. 2 BSHG; § 21 Abs. 1 BSHG; § 22 BSHG
    Sozialhilfe; Regelbedarf; Schulmaterial; Abgrenzung zum Einschulungsbedarf; Aufstieg in höhere Klasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfe; Regelbedarf; Schulmaterial; Abgrenzung zum Einschulungsbedarf; Aufstieg in höhere Klasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 46, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Eine "Aufstockung" der Regelsatzleistungen durch die zusätzliche Gewährung einer einmaligen Leistung (Beihilfe) für die Beschaffung dieser Gegenstände ist unzulässig (wie BVerwGE 87, 212, 216).

    Dementsprechend umfaßt der "notwendige Lebensunterhalt" nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990 - 5 C 17/88 -, BVerwGE 87 S. 212 [214] = FEVS Bd. 41 S. 221 mit weiteren Nachweisen).

    Zeigt sich, daß ein Regelsatz unzureichend bemessen worden ist, dürfen die darauf beruhenden (unzureichenden) Regelsatzleistungen nicht durch einmalige Leistungen ergänzt werden (BVerwG, Urteil vom 13.12.1990, a. a. O. S. 216).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Dabei sind auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 12.4.1984 - 5 C 95.80 -, BVerwGE 69 S. 146 [ 154] = FEVS Bd. 33 S. 441, und vom 9.2.1995 - 5 C 2.93 -, FEVS Bd. 45 S. 397 = DVBl 1995 S. 697).

    Regelbedarf ist der ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Einteilung in Gruppen vgl. § 2 RegelsatzVO) gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf nach § 1 Abs. 1 RegelsatzVO (BVerwG, Urteil vom 9.2.1995, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92

    Kosten einer musischen Ausbildung außerhalb des Pflichtschulbesuchs sind nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Insoweit gehören Aufwendungen für den Blockflötenunterricht zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 BSHG und sind nicht zu vergleichen mit denen für anderweitigen privaten Musikunterricht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.2.1994 - 6 S 1684/92 -, FEVS Bd. 45 S. 253).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Dabei sind auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 12.4.1984 - 5 C 95.80 -, BVerwGE 69 S. 146 [ 154] = FEVS Bd. 33 S. 441, und vom 9.2.1995 - 5 C 2.93 -, FEVS Bd. 45 S. 397 = DVBl 1995 S. 697).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Denn diese Bedarfsaufzählung ist nicht abschließend (BVerwG, Urteil vom 21.1.1993 - 5 C 34.92 -, BVerwGE 92 S. 6 ff. = FEVS Bd. 43 S. 397).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 3685/95

    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Regelsatz; Einschulungsbedarf; Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Der während des Schulbesuchs entstehende laufende Bedarf eines Schülers an Lern- und Arbeitsmaterialien von geringem Einzelwert gehört - anders als der Einschulungsbedarf (vgl. dazu Urteil des Senats vom 12.7.1995 - 4 L 3685/95 -) - zum Regelbedarf.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1991 - 4 L 2/90

    Ausstattung; Kind; Lebensmittel; Schultüte; Einschulung; Einmalige Leistung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    Auch der Wortlaut der Bestimmung fordert diese Auslegung, weil im zweiten Absatz des § 12 BSHG dem in dessen ersten Absatz erfaßten Bedarf noch ein anderer, nämlich der besondere, vor allem durch das Wachstum bedingte, Bedarf gegenübergestellt wird (Senat, Urteil vom 27.11.1991 - 4 L 2/90).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1988 - 4 B 146/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
    In diesem Umfang gehört der Schulbedarf deshalb zur Bedarfsgruppe "Bedürfnisse des täglichen Lebens", für die als Regelbedarf Leistungen nach Regelsätzen entsprechend § 22 Abs. 1 BSHG in Verbindung mit § 1 RegelsatzVO zu gewähren sind (Senat, Beschluß vom 3.5.1988 - 4 B 146/88 -, FEVS Bd. 38 S. 112 [113 f.]; ebenso Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Auflage 1993, § 12 BSHG Rdnr. 55 und § 1 RegelsatzVO Rdnr. 15).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 279/02

    Beihilfe zur Beschaffung eines gebrauchten häuslichen Personalcomputers mit

    Zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln gehören jedenfalls die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (z. B. eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse, vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 12.7.1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205; vgl. zur Abgrenzung von notwendigen zu nicht notwendigen Lernmitteln auch BVerwG, Urt. v. 28.3.1996 - 5 C 33.95 - BVerwGE 101, 34 = FEVS 47, 1 einerseits und Urt. vom selben Tag - 5 C 32.95 - BVerwGE 101, 37 = FEVS 47, 60 andererseits).
  • VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
    Nach der Rechtsprechung gehören zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln (nur) die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205 bezüglich eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse; Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 279/02 - juris).
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